Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Einführung: Barrierefreiheit ist mehr als HTML und CSS

Die Anforderungen des barrierefreien Webdesigns werden in den Web Content Accessibility Guidelines(WCAG) 2.1 des W3C aus dem Jahr 2018 formuliert. Die Anforderungen der Vorgängerversion aus dem Jahr 2008 wurden dabei lediglich um 17 weitere Kriterien ergänzt. Die Anforderungen der WCAG 2.1 werden durch unzählige nicht normative Best-Practice-Beispiele ergänzt.

Barrierefreie Webseiten "auf Knopfdruck" sind nicht möglich, denn Barrierefreiheit zeichnet sich unter anderem durch verständliche Inhalte und semantisches HTML aus. Beides lässt sich nicht automatisieren, da diese Aspekte in hohem Maße kontextabhängig sind und eine qualifizierte Beurteilung durch Menschen erfordern. Das gilt im Übrigen für die meisten Anforderungen der WCAG 2.1. Dennoch: Die WCAG 2.1 enthalten ausschließlich Kriterien, die technisch prüfbar sind.

Was für alle Qualitätsprozesse gilt, gilt selbstverständlich auch für die Umsetzung barrierefreier Webinhalte: Je früher Fehler vermieden werden, desto eher werden die gesteckten Qualitätsziele erreicht. Fallstricke müssen frühzeitig beseitigt werden; besonders wichtig ist die Kommunikation über Zielsetzungen zwischen Projektleitern, Konzeptern, Grafikdesignern, Technikern und Redakteuren.

Dabei geht es nicht nur um diverse Nutzergruppen: Redakteure müssen über geeignete Redaktionssysteme verfügen, JavaScript-Frameworks müssen standardkonformen Code erzeugen, Navigationskonzepte müssen schlüssig sein und Kontrastverhältnisse eingehalten werden, um einige wenige Beispiele zu nennen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit sind heterogen und die Verantwortung tragen alle Beteiligten.

In dieser Einführung geht es um die "Basics": Es geht um Menschen mit Behinderungen und es geht um grundlegende Techniken.