Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Anforderungen der BITV an die Webredaktion veröffentlicht in 2005

Dieser Beitrag wurde im Mai 2005 verfasst und ist ursprünglich erschienen als INFO 1859 in der Reihe "Wissen im Internet" (online nicht mehr verfügbar).

Treffende Linkbezeichnungen

Links müssen eindeutig oder "sprechend" formuliert sein. Für die Barrierefreiheit ist es wichtig, dass alle Links außerhalb ihres Kontextes für sich stehen können, damit z.B. in Sprachausgaben die Navigation mit der Tabulatorentaste möglich ist.

Wenn mehrere Textbeiträge auf einer Seite angerissen werden und im Anschluss der Teaser ein Link mit der Bezeichnung "mehr" zu weiteren Informationen führt, so sind die "mehr"–Links nicht eindeutig. Eindeutig wird der Link, indem

Auch im Fließtext sollten alle Links außerhalb ihres Kontextes einen sinnvollen Bezug haben. Wenn also Text verlinkt wird, dann sollen die verlinkten Begriffe "für sich" stehen. Beispielsweise ist in einem Satz "Die Grundsatzrede finden Sie auch in unserem Archiv." das Wort "Grundsatzrede" vermutlich eindeutiger als "Archiv".

Übrigens: Wenn sich Links in einem neuen Fenster öffnen, kann die Technik mit title verwendet werden: der Nutzer ist nach der BITV z.B. durch den Hinweis "Im neuen Fenster: Startseite des Bundesverwaltungsamtes" darüber zu informieren.

Bei verlinkten Bildern ist der Alternativtext des Bildes ausschlaggebend. Hier spielt die Funktion des Bildes eine wichtige Rolle. Wenn beispielsweise die Darstellung eines Druckers verlinkt ist und der Link zur Druckversion führt, sollte der Alternativtext "Druckversion" heißen und nicht "Stilisierte Darstellung eines Druckers".