Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Die reine Schriftvergrößerung veröffentlicht in 2012

Texte auf Webseiten müssen vergrößert werden können, damit sie z.B. für Menschen mit einer Sehbehinderung zugänglich werden. In den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 resp. der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 wird entsprechend eine Textvergrößerung gefordert: Demnach müssen Texte auf 200% der Ausgangsgröße vergrößert werden können. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Texte auf Webseiten zu vergrößern. Wie die Textvergrößerung auf einer barrierefreien Webseite zu erfolgen hat, wird in der Richtlinie selbst nicht beschrieben.

Eine Möglichkeit, die Textvergrößerung auf Webseiten zu erlauben, ist, relative Einheiten für die Schriftgröße zu verwenden. Mit relativen Schriftgrößen werden insbesondere Einstellungen des Nutzers berücksichtigt, etwa eine größere Standardschriftgröße. Wenn Abstände und andere Layoutangaben ebenfalls mit relativen Einheiten bemaßt werden, können auch weitere Einstellungen etwa zur Mindestschriftgröße bedacht werden.

Für die Webseitengestaltung mit CSS stehen Webentwicklern unterschiedliche Maßeinheiten zur Verfügung. Grob lassen sie sich in absolute und relative Maßeinheiten unterteilen. Zu den absoluten Maßeinheiten zählen Einheiten aus dem Alltag wie cm oder mm oder Einheiten aus dem Druckbereich wie pt oder pc; speziell für den Bildschirm wurde auch px eingeführt. Relative Maßeinheiten beziehen sich hingegen auf geerbte Schriftgrößen: Hierzu zählen insbesondere em und %. Der Vorteil relativer Maßeinheiten gegenüber absoluter Maßeinheiten ist, dass der Nutzer die Schriftgröße selbst beeinflussen kann. Der Nachteil relativer Schriftgrößen liegt dann darin, dass Nutzereinstellungen in der Entwicklung eines Layouts intensiv getestet werden müssen.

In der Vergangenheit wurde bei der Frage, was zu barrierefreien Webdesign unbedingt gehört, immer wieder auf relative Schriftgrößen hingewiesen. Auf der Basis der WCAG 1.0 aus dem Jahr 1999 stimmt diese Aussage, denn dort wurde die Verwendung relativer Maßeinheiten verlangt. Mittlerweile unterstützen alle Browser den Seitenzoom, so dass nach den WCAG 2.0 der Seitenzoom eine zulässige Möglichkeit ist, die Anforderung an Textvergrößerung zu erfüllen. Entsprechend wird in den WCAG 2.0 die Verwendung relativer Einheiten nicht mehr gefordert. Das bedeutet auch, dass Schrift mit absoluter Schriftgröße WCAG-konform sein kann. Ob das dann der Königsweg für ein barrierefreies Design ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Die Verwendung relativer Schriftgrößeneinheiten wie em oder % bleibt in Zeiten von WCAG 2.0 und BITV 2.0 nach wie vor eine Best-Practice-Technik. Wenn Webentwickler sich auf den Seitenzoom zur Textvergrößerung beschränken, dann bieten sie Nutzern nur eine Möglichkeit der Textvergrößerung. Wenn sie zusätzlich die reine Schriftvergrößerung berücksichtigen, haben Nutzer schon zwei Möglichkeiten, Text zu vergrößern, je nach persönlicher Präferenz. Und wenn die weiteren Browsereinstellungen wie die Einstellung einer Mindestschriftgröße oder die Verwendung von User-Styles berücksichtigt werden, dann muss ein Layout ohnehin flexibel aufgebaut werden, um nutzbar zu bleiben.