Mythos "Textversion" 
veröffentlicht in 2009
Textversion
Im Jahre 1999 hat die Web Accessibility Initiative (WAI), die sich mit der Barrierefreiheit in allen Webstandards des W3C befasst, umfangreiche Richtlinien für die Gestaltung von Webseiten veröffentlicht. Diese Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines 1.0) wurden als Grundlage für das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Deutschland, das in § 11 das Recht behinderter Menschen auf uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu elektronischen Informationsangeboten festlegt, verwendet.
Stellenwert in den Richtlinien
In der Begründung zur Rechtsverordnung zum § 11 BGG, der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV), steht u.a.:
"Die Erstellung eines Internetangebots, dass für alle Benutzergruppen gleichermaßen uneingeschränkt nutzbar ist, hat Vorrang insbesondere vor einer nicht wünschenswerten "Nur-Text-Lösung" als Alternative zum eigentlichen Internetangebot."
Während in den Richtlinien aus 1999, resp. der BITV von 2002, die "alternative Version" etwas missverständlich als Anforderung unter bestimmten Voraussetzungen formuliert wurde, wird in den in 2008 veröffentlichten Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG20) die "Textversion" gar nicht mehr als Anforderung formuliert.
Unter den Bedingungen zur
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#0 /home/lfqdu6ah4gh6/migrated_webspace/www/bfw/lib/php/content_func.php(112): setScLinkToDb()
#1 /home/lfqdu6ah4gh6/migrated_webspace/www/bfw/knowhow/alternative-version/parallel.php(19): sclink()
#2 {main}
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