Anforderungen für die digitale Verwaltung

Für die öffentlichen Stellen in Deutschland ergeben sich die wesentlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Diese Anforderungen können durch weitergehende Vorschriften auf Länderebene sowie anderen Gesetzen und Verordnungen ergänzt werden.

Die Anforderungen an digitale Inhalte sind:

Öffentliche Stellen müssen über die oben genannten Anforderungen hinaus eine Erklärung zur Barrierefreiheit für ihre Websites und mobile Anwendungen veröffentlichen.